Jens Witte - Nachhilfe in Rosendahl

Häufige Fragen:

Hier bekommen Sie die wichtigsten Infos vorab. Sollten Sie darüber hinaus weitere Fragen haben rufen Sie uns gerne an unter: 02566-9708029 und lassen Sie uns über unser Kontaktformular eine Nachricht zukommen.

Wie läuft der Unterricht ab?

Zunächst arbeiten wir an der Hausaufgaben der Schüler. Dadurch senken wir die Hemmschwelle, Hausaufgaben in der Klasse zu präsentieren bzw. sich am Unterricht zu beteiligen, da die Kinder ja bereits wissen, dass sie ihre Aufgaben gut bzw. richtig gelöst haben. Sollte Ihr Kind keine Hausaufgaben haben, weil es im Rahmen des Ganztagsunterrichts die Aufgaben in der Lernzeit erledigt hat, oder generell keine Hausaufgaben bekommt, verfügen wir über eine große Materialsammlung mit Aufgaben zu fast allen Themenbereichen.

Wenn die Hausaufgaben erledigt sind, nutzen wir die restliche Zeit für weiterführende Aufgaben im aktuellen Themenbereich oder zur Aufarbeitung alter Baustellen.

In der Regel arbeiten maximal 4-5 Schüler in einer Gruppe.

Wann findet der Unterricht statt?

Wir arbeiten in 90 Minuten-Einheiten. Ihr Kind kann entweder von 15:30 Uhr bis 17:00 Uhr oder von 17:00 Uhr bis 18:30 Uhr am Unterricht teilnehmen. Diese Termine legen wir zu Beginn unserer Zusammenarbeit fest. Sollten Sie zusätzliche Stunden benötigen oder eine Stunde verlegen müssen, ist das natürlich kein Problem.

Was kostet der Unterricht?

Aktuell berechnen wir 105 € pro Monat, wenn Ihr Kind einmal pro Woche zum Unterricht kommt und 160 € pro Monat, wenn Ihr Kind zweimal pro Woche kommt. Sie erhalten zu Monatsbeginn eine Rechnung.

Was ist, wenn mein Kind nicht zum Unterricht kommt?

Wenn wir den Unterricht absagen müssen oder aufgrund von Feiertagen kein Unterricht stattfinden kann, schreiben wir Ihnen die Unterrichtszeit gut. Diese Stunden können Sie dann innerhalb von 4 Wochen nachholen. Sollte Ihr Kind aus anderen Gründen den Unterricht verpassen, verfällt die Stunde. Damit möchten wir erreichen, dass die Kinder regelmäßig am Unterricht teilnehmen, denn nur so, ist erfolgreiches Arbeiten möglich. Sie müssten also selbst entscheiden, ob das Fußballtraining wichtiger ist als der Unterricht. Nutzen Sie daher immer die Möglichkeit eine Stunde notfalls zu verschieben, anstatt sie einfach nur abzusagen.

Gibt es eine Mindestvertragslaufzeit?

Nein! Wir halten nichts davon, Sie für ein halbes oder ganzes Jahr in einen Vertrag zu knebeln und dafür Scheinrabatte anzubieten. Es ist immer möglich, dass es menschlich zwischen unseren Lehrern und Ihrem Kind nicht passt. Da das persönliche Vertrauensverhältnis aber ein wichtiger Faktor für den Lernerfolg ist, haben unsere Verträge keine Mindestlaufzeit. Es gilt lediglich eine Kündigungsfrist von 6 Wochen zum Monatsende.

Was tue ich bei Problemen?

Melden Sie sich. Nur sprechenden Menschen kann geholfen werden. Sie erreichen uns telefonisch unter 02566/9708029, per Whatsapp unter 017620222810 oder über unser Kontaktformular. Im Normalfall finden wir zu jedem Problem eine Lösung.

Findet während der Ferien Unterricht statt?

Osterferien: Ja

Sommerferien: In den ersten 4 Wochen: Nein. Ab der 5. Woche: Ja.*

Herbstferien: Ja

Weihnachtsferien: Zwischen Weihnachten und Neujahr: Nein, Ab dem 2. Januar: Ja

In den Sommerferien gilt eine Sonderregelung: Uns ist klar, dass die Sommerferien die Haupturlaubszeit sind. Daher können alle Stunden, die während der Sommerferien nicht genutzt werden, zu einem späteren Zeitpunkt z.B. vor den Klassenarbeiten nachgeholt werden.

Wo findet der Unterricht statt?

Unsere Unterrichtsräume sind in Rosendahl-Holtwick, In de Kämp 37. Sie finden uns bei GoogleMaps. Wir sind immer bemüht auch Onlinelösungen zu schaffen. Aktuell steht unseren Schülern schon eine große Materialsammlung online zur Verfügung.

Wir beziehen Wohngeld, können wir trotzdem Nachhilfeunterricht nehmen?

Falls Sie Unterstützungsleistungen wie z.B. Wohngeld, Sozialhilfe oder Bürgergeld beziehen, sind Sie bzw. Ihre Kinder berechtigt, Leistungen zur Bildung und Teilhabe (BuT) zu beziehen. In diesem Fall brauchen Sie nur einen entsprechenden Antrag bei der Stadt oder Gemeinde zu stellen. Sobald der genehmigt ist, können wir mit dem Unterricht starten.